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Wo liegt der Unterschied? Zauberpilze und Zaubertrüffel stammen zwar vom gleichen Organismus, unterscheiden sich aber beträchtlich.
Zauberpilze dagegen wurden von den Niederlanden NAMENTLICH EINZELN als „Betäubungsmittel“ gelistet. Eine zukünftige Legalisierung durch andere EU und EFTA Staaten kann nur in Absprache mit den Niederlanden stattfinden. Die Legalisierung von Zauberpilzen in Europa könnte also noch etwas dauern. Kein EU-Land hatte Zaubertrüffel / Sklerotien in seinem Gesetz bisher direkt erwähnt.
Die Niederlande haben durch die Legalisierung der Zaubertrüffel der EU „ihre“ Sichtweise aufgedrückt. Danach sind Zauberpilze „nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel“ und Zaubertrüffel „verkehrsfähige Genussmittel“. Der Reinstoff Psilocybin ist in den Niederlanden wie fast überall auf der Welt immer noch verboten. Nur in der Jamaicanischen Republik ist Psilocybin legal. Deswegen werden dort Produkte für die Zukunft der Psychoanalyse entwickelt.
Die Niederlande macht diese drastische Unterscheidung zwischen Zauberpilzen und Zaubertrüffeln aufgrund der Zuverlässigkeit ihrer Wirkung. Die Wirkstoffkonzentration in Zauberpilzen hat eine erhebliche Schwankungsbreite. Die Potenz variiert von Spezies zu Spezies (0.5mg psilocybin/g – 10mg/g, also das 20-fache!), aber auch von Pilz zu Pilz. Das kann zu versehentlichen Überdosierungen mit ungewollt starker Wirkung führen. In der Vergangenheit sollen Zauberpilze in Kombination mit grösseren Mengen Alkohol sogar Unfälle verursacht haben. Grundsätzlich kann die Vermischung von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen zu gefährlichen Situationen führen!
Legale Zaubertrüffel hingegen haben einen extrem konstanten Wirkstoffgehalt. In fast 25 Jahren der Vermarktung in den Niederlanden sind keine „versehentlichen Überdosierungen“ aufgetreten.
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